Verbotszeichen Keine schweren Lasten abstellen – DIN EN ISO 7010 P012
Verbotszeichen Keine schweren Lasten abstellen – DIN EN ISO 7010 P012
Konnte die Verfügbarkeit von Abholung nicht laden
Schützen Sie Flächen mit begrenzter Tragfähigkeit mit diesem ISO 7010-konformen P030-Schild. Zwischenböden, Vordächer, Abdeckungen und Plattformen haben Grenzen, die das Auge nicht sieht – dieses Schild verhindert, dass die Palette dort abgesetzt wird, wo die Konstruktion sie nicht tragen kann.
Hauptmerkmale
- ISO 7010-zertifiziert (P030) – Symbol „Keine schweren Lasten abstellen“
- Roter Kreis mit Diagonalbalken – unverwechselbares Verbotssymbol So lässt sich das Verbot am vorgesehenen Zugang oder Gefahrenbereich eindeutig platzieren.
- Für die Montage in Innen- und Außenbereichen geeignet
- Mehrere Größen für unterschiedliche Erkennungsweiten
Materialien
- Hart-PVC — leicht und kostengünstig, ideal für Innenräume
- Selbstklebendes PVC — selbstklebende Vinylfolie für glatte Flächen wie Türen, Maschinen und Schränke So lässt sich das Verbot am vorgesehenen Zugang oder Gefahrenbereich eindeutig platzieren.
- Aluminium — korrosionsbeständig, ideal für Außenbereiche und anspruchsvolle Industrieumgebungen So lässt sich das Verbot am vorgesehenen Zugang oder Gefahrenbereich eindeutig platzieren.
Montage
Montieren Sie das Schild auf der Fläche selbst oder an ihren Zugängen und ergänzen Sie die tatsächliche Traglast auf einem Zusatzschild, wo sinnvoll.
Häufige Fragen
Wo kommt es typischerweise zu Überlastungen?
An Zwischenbodenkanten, Revisionsabdeckungen, Vordächern über Eingängen und leichten Plattformböden – Flächen, die solide aussehen, aber nur für Fußverkehr ausgelegt sind.
Sollte die Gewichtsgrenze angegeben werden?
Ja, wo eine Grenze existiert: Das Verbotsschild stoppt das beiläufige Abstellen, die angegebene Grenze regelt die geplante Nutzung.
Wo es darum geht, die Orientierung im betreffenden Bereich konsistent zu halten, sind weitere Verbotszeichen eine passende Ergänzung. Das gilt besonders an weiteren Stellen mit Zutritts- oder Verhaltensverboten.
Aktie
