ADR-Gefahrzettel Ansteckungsgefährliche Stoffe – Klasse 6.2
ADR-Gefahrzettel Ansteckungsgefährliche Stoffe – Klasse 6.2
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Kennzeichnen Sie Sendungen ansteckungsgefährlicher Stoffe mit diesem ADR-Gefahrzettel der Klasse 6.2. Die weiße Raute mit dem Dreifachmond-Biogefährdungssymbol ist auf Versandstücken vorgeschrieben, die Materialien enthalten, die Krankheitserreger enthalten oder vermutlich enthalten.
Hauptmerkmale
- ADR Klasse 6.2 konform – Gefahrzettel ansteckungsgefährliche Stoffe
- Standardisiertes ADR-Rautenformat für den Transport gefährlicher Güter
- Für die Montage in Innen- und Außenbereichen geeignet
- Mehrere Größen für unterschiedliche Erkennungsweiten
Materialien
- PVC — leicht und kostengünstig für Innen- und Verpackungsbereiche
- Aluminium — korrosionsbeständig, ideal für Außenbereiche und anspruchsvolle Industrieumgebungen
Montage
Bringen Sie den Zettel auf der Außenverpackung neben der UN-Nummern-Kennzeichnung an, eben und vollständig sichtbar. Verwenden Sie 100×100 mm auf Kartons, 300×300 mm auf Beförderungseinheiten.
Häufige Fragen
Welche Sendungen erfordern den Zettel der Klasse 6.2?
Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorien A und B – klinische Proben, Kulturen, medizinische Abfälle – klassifiziert als UN 2814, UN 2900, UN 3291 oder UN 3373 je nach Risiko.
Ist das dasselbe wie ein Labor-Biogefährdungsschild?
Nein – dies ist der Transportzettel nach ADR. Für die Kennzeichnung von Labortüren und -bereichen verwenden Sie stattdessen ein Arbeitsplatz-Warnschild Biogefährdung.
Kostenloser Versand in die gesamte Europäische Union – auch bei nur einem Schild.
Aktie
