ADR-Gefahrzettel Entzündbare feste Stoffe – Klasse 4.1
ADR-Gefahrzettel Entzündbare feste Stoffe – Klasse 4.1
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Identifizieren Sie Sendungen entzündbarer fester Stoffe mit diesem ADR-Gefahrzettel der Klasse 4.1. Die rot-weiß gestreifte Raute mit Flammensymbol ist auf Versandstücken und Beförderungseinheiten mit leicht brennbaren festen Materialien vorgeschrieben.
Hauptmerkmale
- ADR Klasse 4.1 konform – Gefahrzettel entzündbare feste Stoffe für den Straßentransport
- Standardisiertes ADR-Rautenformat für den Transport gefährlicher Güter
- Für die Montage in Innen- und Außenbereichen geeignet
- Mehrere Größen für unterschiedliche Erkennungsweiten
Materialien
- PVC — leicht und kostengünstig für Innen- und Verpackungsbereiche
- Aluminium — korrosionsbeständig, ideal für Außenbereiche und anspruchsvolle Industrieumgebungen
Montage
Befestigen Sie den Zettel auf einer ebenen, sichtbaren Fläche jedes Versandstücks oder Containers. Wählen Sie 300×300 mm für Container und Beförderungseinheiten, 100×100 mm für Kartons und Fässer.
Häufige Fragen
Was zählt als entzündbarer fester Stoff der Klasse 4.1?
Leicht brennbare Feststoffe und selbstzersetzliche Stoffe – zum Beispiel Streichhölzer, Schwefel, Metallpulver und bestimmte desensibilisierte Explosivstoffe.
Ist dieser Zettel verpflichtend?
Ja. Nach dem ADR-Übereinkommen muss jedes Versandstück und jede Beförderungseinheit mit Gütern der Klasse 4.1 die entsprechende Gefahrraute tragen.
Kostenloser Versand in die gesamte Europäische Union – auch bei nur einem Schild.
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