ADR-Gefahrzettel Entzündbare feste Stoffe – Klasse 4.1
ADR-Gefahrzettel Entzündbare feste Stoffe – Klasse 4.1
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Identifizieren Sie Sendungen entzündbarer fester Stoffe mit diesem ADR-Gefahrzettel der Klasse 4.1. Die rot-weiß gestreifte Raute mit Flammensymbol ist auf Versandstücken und Beförderungseinheiten mit leicht brennbaren festen Materialien vorgeschrieben.
Hauptmerkmale
- ADR Klasse 4.1 konform – Gefahrzettel entzündbare feste Stoffe für den Straßentransport
- Standardisiertes ADR-Rautenformat für den Transport gefährlicher Güter Format und Anbringung sind entsprechend Versandstück und Transportvorgaben auszuwählen.
- Für die Montage in Innen- und Außenbereichen geeignet
- Mehrere Größen für unterschiedliche Erkennungsweiten
Materialien
- PVC — leicht und kostengünstig für Innen- und Verpackungsbereiche Format und Anbringung sind entsprechend Versandstück und Transportvorgaben auszuwählen.
- Aluminium — korrosionsbeständig, ideal für Außenbereiche und anspruchsvolle Industrieumgebungen Format und Anbringung sind entsprechend Versandstück und Transportvorgaben auszuwählen.
Montage
Befestigen Sie den Zettel auf einer ebenen, sichtbaren Fläche jedes Versandstücks oder Containers. Wählen Sie 300×300 mm für Container und Beförderungseinheiten, 100×100 mm für Kartons und Fässer.
Häufige Fragen
Was zählt als entzündbarer fester Stoff der Klasse 4.1?
Leicht brennbare Feststoffe und selbstzersetzliche Stoffe – zum Beispiel Streichhölzer, Schwefel, Metallpulver und bestimmte desensibilisierte Explosivstoffe.
Ist dieser Zettel verpflichtend?
Ja. Nach dem ADR-Übereinkommen muss jedes Versandstück und jede Beförderungseinheit mit Gütern der Klasse 4.1 die entsprechende Gefahrraute tragen.
Zur Vervollständigung des vorhandenen Kennzeichnungskonzepts, weitere ADR-Kennzeichnungen. So lässt sich mehrere Transportkennzeichnungen aufeinander abzustimmen.
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